Rentenversicherung
Überblick
Zum (privaten) Rentenversicherungsrecht haben wir folgende Urteile für Sie zusammengestellt:
LG Dortmund
Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes in einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ist nach Ansicht des Landgerichts Dortmund zulässig. Es handelt sich danach bei einer privaten Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag nicht um eine Versicherung im Sinne des § 165 VVG a. F. (LG Dortmund, Urt. v. 23.11.2006 - 2 O 52/06 -).