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ABE
Abschlußprovision
Abstrakte Verweisung
Adäquanztheorie
AERB
AG
AGB
AKB
Aktuar
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alterseinkünftegesetz
AltZertG
AMB
Anscheinsbeweis
ARB
Arbeitsunfähigkeit
Assekuranz
Auslegung
Aussteuerversicherung
AVB
AVB BUZ
AVB Vermögen
AVB-WB
ABE
ABE lautet die Abkürzung für Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung.
Abschlußprovision
Mit Abschlußprovision wird die Provision, die der Abschlussvermittler bei Vertragsabschluss erhält, bezeichnet.
Abstrakte Verweisung
Als abstrakte Verweisung wird eine Klausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung umschrieben. Danach muss sich der Versicherungsnehmer auf jeden anderen Beruf verweisen lassen, den er nach seinem Wissenstand ebenfalls ausführen kann und der keine deutlich geringeren Kenntnisse oder Fähigkeiten verlangt. Schließlich darf dieser Beruf weder hinsichtlich des Einkommens noch des Ansehens spürbar hinter dem Niveau des bislang ausgeübten Jobs zurückbleiben, wobei eine Einkommenseinbuße von 20 Prozent noch hinzunehmen ist. Nach Einschätzung des BGH ist auch ein Wechsel von der Selbständigkeit zu einem Angestelltenverhältnis grundsätzlich nicht unzumutbar.
Adäquanztheorie
Nach der Adäquanztheorie ist eine Ursache dann kausal für den Schaden, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umstände geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen.
AERB
AERB ist das Kürzel für Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung.
AG
AG lautet die Abkürzung für Aktiengesellschaft und für Amtsgericht.
AGB
AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AKB
AKB lautet die Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung.
Aktuar
Versicherungsunternehmen, welche eine Lebensversicherung oder eine (substitutive) Krankenversicherung betreiben, sind verpflichtet, einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen (§ 11a VAG bzw. § 12a VAG). Nach der Aktuarverordnung hat der Aktuar die Aufgabe eine versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Prämien und damit eine dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu verantworten. Voraussetzung sind neben der Berufserfahrung auch ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite der Deutsche Aktuarvereinigung e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Diese Legaldefinition findet sich in § 305 BGB.
Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz bezweckt eine nachgelagerte Besteuerung, indem die Alterseinkünfte von Rentnern sukzessive steuerpflichtig werden, während die Beiträge und Prämien, welche während der Erwerbsphase geleistet werden, zunehmend von der Einkommensteuer freigestellt werden sollen. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik: Versicherungssparte Rentenversicherungsrecht.
AltZertG
AltZertG lautet die Abkürzung für das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen vom 26.06.2001.
AMB
AMB lautet die Abkürzung für Allgemeine Maschinenversicherungsbedingungen.
Anscheinsbeweis
Der Anscheinsbeweis ist ein Begriff aus dem Zivilprozessrecht. Voraussetzung für die Anwendung des Anscheinsbeweises ist ein Geschehensablauf, bei dem sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat. Liegt diese Voraussetzung vor, so spricht eine tatsächliche Vermutung für diesen Geschehensablauf, die freilich im Prozeß erschüttert oder widerlegt werden kann. So nimmt man im Allgemeinen an, dass derjenige, der im Straßenverkehr auffährt, unachtsam war.
ARB
ARB ist die Abkürzung für Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen.
Arbeitsunfähigkeit
Die Krankentagegeldversicherungen greifen bei Arbeitsunfähigkeit Platz. Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person setzt - unter anderem - voraus, dass sie ihre berufliche Tätigkeit - allein auf den von ihr tatsächlich ausgeübten Beruf kommt es an (BGH VersR 1997, 1133; Prölss/Martin/Prölss, VVG, 27. Aufl., 1 MB/KT 94, Rdnr. 6) - in keiner Weise ausüben kann.
Assekuranz
Assekuranz ist eine ältere Bezeichnung für Versicherung.
Auslegung
Die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist mitunter ein Streitpunkt zwischen Versicherungnehmer und Versicherer. Insofern stellt sich die Frage, wie Allgemeine Versicherungsbedingungen auszulegen sind. Die Rechtsprechung stellt dabei im Zweifel darauf ab, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an.
Aussteuerversicherung
Die Aussteuerversicherung ist eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Sie dient häufig der Finanzierung der Hochzeitskosten. Die Versicherungssumme wird bei Heirat, spätestens bei Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes ausgezahlt. Bei früherem Tod des Versorgers entfällt die Beitragszahlungspflicht. Das Mädchen darf bei Vertragsabschluß nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre sein.
AVB
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind neben dem VVG und etwaigen besonderen Versicherungsbedingungen von maßgeblicher Bedeutung. Sie regeln den Versicherungsschutz, den Versicherungsfall, die Leistungsmodalitäten und weitere wichtige Details zum Versicherungsvertrag.
AVB BUZ
AVB BUZ lautet die Abkürzung für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
AVB Vermögen
AVB Vermögen lautet die Abkürzung für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
AVB-WB
AVB-WB lautet die Abkürzung für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und von Angehörigen der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe.